Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen von trafooo
Berlin / Prenzlauer Berg / 2018

- Da wir Frischware verwenden, halten wir uns offen, das Angebot je nach Jahreszeit zu aktualisieren oder gegebenenfalls zu ersetzen.

- Die angemeldete Mengenzahl ist verbindlich, sofern nicht 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Mitteilung durch den Auftraggeber erfolgt.

- Diese Mitteilung kann telefonisch oder per Email erfolgen. Bei Aufträgen über einen Wert von 500,00 € zuzüglich MwSt. ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Auftragswertes bei Auftragserteilung fällig.

- Der Rechnungsbetrag wird rein netto, ohne Abzug und sofern nichts anderes Vereinbart ist, bei Anlieferung fällig. Die Kaution für die Leihgeräte wird zusammen mit dem Rechnungsbeitrag fällig. Die Höhe der Kaution wird vorher festgelegt. Die Kaution wird nach vollständiger Rückgabe und der Prüfung vorhandener Mängel zurückbezahlt.

- Anlieferung und Ausleihe von Geschirr oder ähnlichen Geräten wird gesondert berechnet. Bei Lieferungen zu einem bestimmten Zeitpunkt sollte eine Toleranz von 15 bis 30 Minuten eingeplant werden. Bei Lieferausfall durch höhere Gewalt ( Unfall, Demonstration, Witterungseinflüsse ) besteht kein Rechtsanspruch auf Lieferung.

- Der Mietpreis für die Leihgegenstände gilt für die Dauer von 1 Tag, in Ausnahmefälle bis zu drei Tagen. Leihgegenstände und Verpackungsmaterial bleiben Eigentum der Firma. Nur sofortige Beanstandungen können berücksichtigt werden. Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch und dem Suppenverkauf ist ausgeschlossen. Fehlmeldungen, Bruch und Beschädigungen gehen zu Lasten des Kunden, der neben dem Mietpreis die Kosten der erforderlichen Wiederbeschaffung zum Neuwert zu tragen hat.

- Die ausgeliehenen Wärmebehälter müssen nach der Benutzung von innen gründlich gereinigt und getrocknet werden. Entstehen Schäden am Behälter gehen die Kosten der Reparatur oder die Kosten für der erforderlichen Wiederbeschaffung zum Neuwert zu Lasten des Kunden.

- Mit Auftragserteilung werden vom Besteller die vorstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen als verbindlich anerkannt.